Dienste
Fahrdienste - Menschlichkeit macht mobil
SRK Thurgau Fahrdienst
Wir engagieren uns im Thurgau für mehr Menschlichkeit, Alters- und Herkunftsunabhängig
Als Teil des Schweizerischen Roten Kreuzes erfüllen wir humanitäre Aufgaben auf regionaler
Ebene. Im Angebot der Dienstleistungen orientieren wir uns an den Bedürfnissen der
Menschen. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Wertschätzung und Respekt gegenüber
unseren Mitmenschen und basiert auf den sieben Rotkreuz-Grundsätzen:
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Freiwilligkeit, Unabhängigkeit, Einheit,
Universalität.
Unsere Angebote:
- Entlastung für Pflegende Angehörige
- Kinderbetreuung zu Hause
- Baby-Sitting Vermittlung
- Rotkreuz Notruf
- Rotkreuz Fahrdienst
- Besuchs- und Begleitdienst
- Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK
- Kurse, Aus- und Weiterbildungen
- Ergotherapie
- Finanzielle Einzelhilfe
- Soziale Integration
Krebsliga Patienten Fahrdienst
Die Voraussetzung für die Beanspruchung des Fahrdienstes ist, dass die Patienten nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen und gegebenenfalls auf eine Begleitperson angewiesen sind. Diese Dienstleistung ist für Menschen, die zu Hause leben, mit einer eingeschränkten Mobilität, welche im privaten Umfeld keine Fahrtmöglichkeiten haben.
Die Fahrten werden in Privatfahrzeugen durch freiwillige Fahrerinnen und Fahrer der Krebsliga Thurgau oder durch das Schweizerische Rote Kreuz durchgeführt. Wenn die Krankenkasse die Transportkosten für medizinisch-therapeutische Zwecke übernimmt, werden die Fahrten durch das Schweizerische Rote Kreuz durchgeführt, ansonsten können die Fahrten auch freiwillige Fahrerinnen und Fahrer der Krebsliga Thurgau übernehmen. Die Bereitstellung des für die Fahrten notwendigen Zubehörs (Kindersitz für Kinder bis zum 12. Altersjahr, Kissen, Schutzeinlagen etc.) ist Sache der Kundschaft.
Der Fahrdienst ist eine wichtige und nicht mehr wegzudenkende Einrichtung.
Wer kann Fahrdienst beanspruchen?
- Patienten mit eingeschränkter Mobilität, welche nicht in der Lage sind, selbständig einen medizinischen Termin wahrzunehmen
- Patienten, welche Begleitung benötigen
Wichtig zu wissen:
- Einige Krankenkassen übernehmen die Transportkosten zu medizinisch - therapeutischen Terminen, setzen aber dafür in der Regel den Fahrdienst des Schweizerischen Roten Kreuzes voraus.